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Anfrage gemäss § 51 Gemeindegesetz betreffend Zuständigkeit für Einbürgerungen

Das Mönchaltorfer Stimmvolk hat am 26. September 2004 mit überwältigender Mehrheit (769 Ja- zu 433 Nein-Stimmen) einer Aenderung der Gemeindeordnung zugestimmt, die vorsah, dass nicht mehr die Bürgerversammlung, sondern die bürgerliche Abteilung des Gemeinderates für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig sein soll. Der Bezirksrat Uster hat diese Abstimmung in der Folge für ungültig erklärt, weil gleichzeitig auch über die Geleitete Schule abgestimmt wurde und die in eine einzige Vorlage verpackte Abstimmung den Grundsatz der Einheit der Materie verletzte.

Durch die zwischenzeitlich in Kraft getretene neue Kantonsverfassung ist die Bürgergemeindeversammlung abgeschafft worden, sodass nun in Mönchaltorf das noch viel grössere Gremium der Gemeindeversammlung für Einbürgerungen zuständig ist.

Die Stimmberechtigten von Mönchaltorf haben sich am 26. September 2004 deutlich für ein faires, fortschrittliches und rechtsstaatlich einwandfreies Einbürgerungsverfahren ausgesprochen. Wir sind der Ansicht, dass dieser klare Volkswille zu respektieren und die Uebertragung der Einbürgerungskompetenz an den Gemeinderat (oder einen Ausschuss davon) nun umgehend nochmals als separate Vorlage dem Volk vorzulegen ist.

Deshalb unsere Anfrage:

  • Beabsichtigt der Gemeinderat, die Frage der Einbürgerungskompetenz nochmals dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten?
  • Wenn ja, wem soll diese Kompetenz übertragen werden?
  • Wann spätestens wird über eine entsprechende Aenderung der Gemeindeordnung abgestimmt?

Stellungnahme des Gemeinderates

An der Gemeindeversammlung vom 10. März hat der Gemeinderat die Anfrage wie folgt beantwortet:

Das Abstimmungsresultat hat gezeigt, dass eine grosse Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bereit wäre, die Kompetenz der Einbürgerungen an den Gemeinderat zu delegieren. Der Gemeinderat hat mit der Wiederholung der Abstimmung zugewartet, weil die neue Kantonsverfassung zwangsweise. eine Revision der Gemeindeordnung in verschiedenen Punkten erfordert.
 
Die Revision der Gemeindeordnung wird eine der ersten Aufgaben des Gemeinderates in der neuen Amtsperiode sein. Nach Möglichkeit wird für die Urnenabstimmung der Abstimmungstermin vom 26. November 2006 angestrebt.
 
Welche Revisionsanträge der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern unterbereiten wird, ist noch völlig offen.

Beschluss des Gemeinderates vom 18. April 2006

Die Gemeindeordnung wird revidiert
 
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Revision der Gemeindeordnung an die Hand zu nehmen. Er hat ein Terminprogramm festgelegt, das zum Ziel hat, die Re­visionsvorlage der Urnenabstimmung vom 26. November 2006 vorzulegen.
 
Bis Ende Mai 2006 soll ein erster Entwurf erarbeitet werden, der dann den Orts­parteien und der Bevölkerung zur Stellungnahme vorgelegt wird. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2006 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Vorlage informiert. Die Parteien und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können dem Gemeinderat bis zum 10. Juli 2006 schriftliche Stel­lungnahmen zum Revisionsvorschlag einreichen.