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Kantonsverfassung

Die neue Kantonsverfassung ist am 27. Februar 2005 mit 64,2% Ja-Stimmen angenommen worden. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,9%.
 
Weitere Infos vom Verfassungsrat »»

Stellungnahme zur neuen Kantonsverfassung

Der Verfassungsentwurf ist grundsätzlich gut verständlich abgefasst, hat eine klare Gliederung und neue Inhalte.
 
Gute Schwerpunkte sind:

  • die kant. Mutterschaftsversicherung
  • das Recht auf eine unentgeltliche, den Neigungen und Fähigkeiten angepasste Erstausbildung
  • die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung in Kanton und Gemeinden
  • die Abschaffung der willkürlichen Einbürgerungsentscheide an der Urne
  • Stattdessen werden die Einbürgerungen neu durch eine von den StimmbürgerInnen speziell zu wählende Behörde vorgenommen
  • beim Umweltschutz: Die Vorsorge und das Verursacherprinzip, sowie der Vorrang des öffentlichen Verkehrs vor dem motorisierten Individualverkehr
  • die Förderung nachhaltiger Technologien
  • der Ausbau der Volksrechte, mit u.a. der Einführung des konstruktiven Referendums, der Volksmotion und des Gemeindereferendums