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Kantonsverfassung
Die neue Kantonsverfassung ist am 27. Februar 2005 mit 64,2% Ja-Stimmen angenommen worden. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,9%.
Weitere Infos vom Verfassungsrat »»
Stellungnahme zur neuen Kantonsverfassung
Der Verfassungsentwurf ist grundsätzlich gut verständlich abgefasst, hat eine klare Gliederung und neue Inhalte.
Gute Schwerpunkte sind:
- die kant. Mutterschaftsversicherung
- das Recht auf eine unentgeltliche, den Neigungen und Fähigkeiten angepasste Erstausbildung
- die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung in Kanton und Gemeinden
- die Abschaffung der willkürlichen Einbürgerungsentscheide an der Urne
- Stattdessen werden die Einbürgerungen neu durch eine von den StimmbürgerInnen speziell zu wählende Behörde vorgenommen
- beim Umweltschutz: Die Vorsorge und das Verursacherprinzip, sowie der Vorrang des öffentlichen Verkehrs vor dem motorisierten Individualverkehr
- die Förderung nachhaltiger Technologien
- der Ausbau der Volksrechte, mit u.a. der Einführung des konstruktiven Referendums, der Volksmotion und des Gemeindereferendums